Zu den verzweifelten Versuchen, den Facebook AGB’s zu widersprechen:

Okay meine Lieben, ich würde Euch ja gerne etwas anderes schreiben, aber es ist völlig sinnfrei hier den AGB’s von Facebook zu widersprechen. Wenn Euch die Geschäftsbedingungen nicht gefallen, müsste Ihr Euren Account löschen. Mit der Anmeldung bei Facebook habt Ihr einem Vertrag geschlossen und dabei die AGB’s akzeptiert.

Aber kurz von vorne. Was passiert da gerade mal wieder bei FB. Derzeit sehe ich einen Freund nach dem anderen, wie er einen solchen „Widerspruchs – Text“ auf seinem Account stellt:

Aufgrund der neuen AGB´s in Facebook widerspreche ich hiermit der kommerziellen Nutzung meiner persönlichen Daten (Texte, Fotos, persönliche Bilder, persönliche Daten) gemäß BDSG. Das Copyright meiner Profilbilder liegt ausschließlich bei mir . Die kommerzielle Nutzung bedarf meiner schriftlichen Zustimmung.

Because of the new terms of Use on Facebook I disagree with this , the commercial use of my personal information (text , photos, personal images, personal data) according to BDSG. The copyright of my profile belongs exclusiv.

So oder so ähnlich lauten die vermeintlichen Einspruchsversuche gegen die Facebook – Geschäftsbedingungen.

In der Tat ist es wirklich sehr interessant, was so alles in den AGB’s bei Facebook steht und wozu wir alle bei der Anmeldung bei diesem Social – Network unsere Zustimmung erteilt haben. An dieser Stelle sei auch gesagt, dass ich immer wieder merke, dass kaum jemand solche Geschäftsbedingungen liest bzw. dass diese oft so verworren geschrieben sind, dass man sie kaum verstehen kann.

In der Regel habt Ihr aber keine Chance, einen Einspruch gegen die bestehenden Bedingungen einzulegen. Bei der Anmeldung habt Ihr den AGB’s zu Facebook zugestimmt und diese akzeptiert. Ihr habe einen Vertrag abgeschlossen. Die einzige Wahl die Ihr habt: Euern Account abmelden und somit dieses geschlossene Übereinkommen zu kündigen.

Naja, zumindest habt Ihr auch eine theoretische Chance, einen Anwalt auf dieses beachtliche Unternehmen von Mark Zuckerberg zu jagen und somit die AGB’s anzufechten. Spontan fallen mir auch drei Personen ein, die das sofort machen würden! Ich möchte aber an dieser Stelle keine Prognose auf die Erfolgschancen abgeben.

Abschließend kann man diese Statusmeldung eigentlich nur noch als einen sehr gut geschriebenen HOAX bezeichnen, auf welchen wir gerne reinfallen würden. Ich gehe davon aus, dass uns diese Mitteilung (in welcher Abwandlung auch immer) noch die nächsten Wochen, wenn nicht sogar Monate, auf unserer geliebten Social – Media – Plattform begleiten wird. Mich würde wirklich mal interessieren, wie oft diese Mitteilung schon im deutschsprachigen Raum ins Netz gestellt wurde. Auch so kann man Marketing machen!


 

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