KfW Erneuerbare Energien – Speicher Programm startet ab 01. Mai

Programm KfW Erneuerbare Energien – Speicher

 

WJD Innovationsstark und ressourcenbewusst handeln
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Das neuen Förderprogramm der KfW Erneuerbare Energien – Speicher (Programmnummer 275): Mit ihrem neuen Förderprogramm, welches zum 1. Mai startet, unterstützt die KfW die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit Photovoltaikanlagen durch zinsgünstige Darlehen und Tilgungszuschüsse, die vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit finanziert werden. Mit dem Programm soll die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen gefördert werden, um zur besseren Integration von kleinen bis mittelgroßen Photovoltaikanlagen in das Stromnetz beizutragen.

Das Programm KfW Erneuerbare Energien – Speicher wendet sich an in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen, karitative Organisationen beteiligt sind, freiberuflich Tätige, Landwirte und natürliche Personen und gemeinnützige Antragsteller, die den mit einer Photovoltaikanlage erzeugten Strom oder einen Teil davon einspeisen.

Gefördert werden Solarstromspeicher, die in Verbindung mit einer neu zu bauenden Photovoltaikanlage angeschafft werden sowie die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Solarstromspeicher, sofern die PV-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen wurde. In beiden Fällen darf die PV-Anlage jedoch nur eine Nennleistung von maximal 30 kWp haben und muss den erzeugten Strom ganz oder teilweise ins Netz einspeisen (keine Förderung für Inselanlagen). Die KfW Förderung schließt je Photovoltaikanlage nur einen Batteriespeicher ein.

Der Antrag für die Förderung KfW Erneuerbare Energien – Speicher muss vor Beginn des Bauvorhabens bei einer Bank oder Sparkasse eigener Wahl gestellt werden. Sagt die Bank die Förderung zu, so muss Photovoltaikanlage und / oder Solarstromspeicher

Wer kann die Solarstromspeicher Förderung beantragen?

  • Natürliche Personen und gemeinnützige Antragssteller, die den erzeugten Strom einer PV-Anlage oder einen Teil davon einspeisen
  • Landwirte und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen oder karitative Einrichtungen beteiligt sind
  • in- und ausländische Unternehmen mehrheitlich in Privatbesitz

Welche weiteren Voraussetzungen gelten für die KfW Förderung?

  • der Batteriespeicher muss mindestens 5 Jahre zweckentsprechend betrieben werden
  • der Batteriespeicher muss in Deutschland installiert werden
  • die Solarstromspeicher Förderung verpflichtet zu einer dauerhaften Leistungsbegrenzung der Photovoltaikanlage. Das heißt, wenn ein Batteriespeicher angeschafft wird, muss die Leistungsabgabe der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt 60% der installierten Leistung betragen. Dies gilt für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage, mindestens jedoch für 20 Jahre.
  • der Wechselrichter der PV-Anlage muss eine Schnittstelle zur Fernparametrierung und Fernsteuerung haben, die per Zertifikat belegt werden muss
  • für den Solarstromspeicher gibt der jeweilige Hersteller eine Zeitwertersatzgarantie von 7 Jahren
  • die Inbetriebnahme des Solarstromspeicher muss durch eine Fachkraft bestätigt und per Inbetriebnahmeprotokoll nachgewiesen werden
  • nicht gefördert werden Batteriespeicher aus Eigenbau, der Prototyp eines Batteriespeicher sowie gebrauchte Solarstromspeicher

Was sind die Kreditkonditionen für das Programm KfW Erneuerbare Energien – Speicher?

  • Laufzeiten von 5 Jahren (1 tilgungsfreies Anlaufjahr), 10 Jahren (2 tilgungsfreie Anlaufjahre) oder 20 Jahren mit 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und in diesem Fall einer technisch und wirtschaftlicher Lebensdauer des Batteriespeicher von 10 Jahren
  • bis 10 Jahre Kredit-Laufzeit wird der Zinsatz für die gesamte Laufzeit festgeschrieben
  • bei mehr als 10 Jahren Laufzeit Zins-Festschreibung entweder für ersten 10 Jahre oder die gesamte Kreditlaufzeit
  • die KfW Förderung für den Batteriespeicher wird mit einem kundenindividuellen Zinssatz zugesagt, der die Bonität berücksichtigt
  • die Förderung wird zu 100% ausgezahlt und ist in einer Summe oder Teilbeträgen abrufbar bis 12 Monate nach Kredit-Zusage für den Batteriespeicher
  • Kredittilgung in gleichgen vierteljährlichen Raten

Weitere Auskünfte zu KfW Erneuerbare Energien – Speicher erteilt der Zentrale Bestellservice der KfW: Servicenummer 0800 5399000 (kostenfrei) oder per E-Mail.

Konditionenübersicht für Endkreditnehmer

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Das Wichtigste in Kürze (KfW Erneuerbare Energien – Speicher, Programmnummer 275)

  • für kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher
  • auch zur Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen, die nach 31.12.2012 in Betrieb gingen
  • günstiger Kredit mit Tilgungszuschuss
  • Laufzeit und Zinsbindung bis zu 20 Jahre möglich

1. Was fördert die KfW?

Mit dem Förderprodukt Erneuerbare Energien – Speicher fördert die KfW die Neuinstallation von stationären Batteriespeichersystemen in Kombination mit Photovoltaik-Anlagen. Sie erzeugen damit umweltfreundlichen Strom aus Sonnenenergie, den Sie zum Teil selbst nutzen und zum Teil ins öffentliche Stromnetz einspeisen.

Mit dieser Förderung unterstützt die KfW die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen. Die geförderten Systeme tragen dazu bei, kleine bis mittelgroße Photovoltaik-Anlagen besser in das Stromnetz zu integrieren.

Die Förderung besteht aus 2 Teilen:

  • einem zinsgünstigen Kredit der KfW
  • einem Tilgungszuschuss aus Mitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU)

Außerdem können Sie mit Hilfe des Förderprodukts KfW Erneuerbare Energien – Speicher einen stationären Batteriespeicher nachrüsten, wenn Sie Ihre Photovoltaik-Anlage nach dem 31.12.2012 in Betrieb genommen haben. Dafür muss zwischen der Inbetriebnahme der Photovoltaik-Anlage und der Inbetriebnahme des Batteriespeichersystems ein Zeitraum von mindestens 6 Monaten liegen.

 

Die Anforderungen an Batteriespeicher und Photovoltaik-Anlage:

  • Die Leistung der installierten Photovoltaik-Anlage, die mit dem Batteriespeichersystem verbunden wird, darf 30 kWp nicht überschreiten.
  • Für eine Photovoltaik-Anlage kann jeweils nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
  • Das zu fördernde Batteriespeichersystem befindet sich in Deutschland und wird von mindestens 5 Jahre betrieben.

Zu beachten ist: Der Kredit kann für die kombinierte Anlage beantragt werden. Der Tilgungszuschuss wird nur für das Batteriespeichersystem gewährt, nicht für die Photovoltaik-Anlage.

2. Wer wird gefördert?

Mit diesem Förderprodukt KfW Erneuerbare Energien – Speicher fördert die KfW:

  • Privatpersonen
  • Freiberufler
  • Landwirte
  • gemeinnützige Antragsteller
  • Unternehmen

Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten

 

KfW Erneuerbare Energien – Speicher

 

Quellen:

KfW (http://www.kfw.de)
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Tel: +49(0)69-74 31-0
Fax: +49(0)69-74 31-29 44
info@kfw.de

Libera Solar KG (http://www.liberasolar.de)
Eigenstromanlagen & Solarmodule
Kemptener Str. 99
88131 Lindau am Bodensee
Deutschland
Tel +49 (0) 8382-7159900
Fax +49 (0) 8382-9759-01
E-Mail info@liberasolar.de

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